Praxisempfehlungen

Auf dieser Seite erhalten Sie Einblick in die vollständigen Praxisempfehlungen für die MBOR in psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen. Neben „Allgemeinen Hinweisen“, finden Sie in zehn Abschnitte untergliedert die einzelnen Empfehlungen. Diese können anhand der Pfeil-Symbole nacheinander geöffnet werden.

Zusätzlich können Sie die Praxisempfehlungen im PDF-Format aufrufen und herunterladen.

Die nachstehenden Praxisempfehlungen wurden durch die MBOR-PRIME Arbeitsgruppe entwickelt und in einem zweistufigen Delphi-Verfahren mit durch klinisch, wissenschaftlich oder bei Rentenversicherungsträgern tätige Personen sowie behandelte Personen konsentiert.

Die nachstehenden Praxisempfehlungen stellen das Ergebnis nach Abschluss der zweiten Abstimmungsrunde dar. Die Empfehlungen sind in zehn Abschnitte gegliedert, die sich am chronologischen Verlauf und den Inhalten der MBOR orientieren.

In den Abschnitten wird zu jeder ausformulierten Praxisempfehlung die prozentuale Zustimmung aus der zweiten Abstimmungsrunde berichtet. Ergänzend wird die Konsensusstärke als Symbol dargestellt und kann wie folgt interpretiert werden.

KonsensusstärkeZustimmungsrateSymbol
Starker KonsensZustimmung von > 95 % der Teilnehmenden
KonsensZustimmung von > 75 – 95 % der Teilnehmenden
Mehrheitliche ZustimmungZustimmung von 50 – 75 % der Teilnehmenden

Zitiervorschlag

MBOR-PRIME-Arbeitsgruppe. Praxisempfehlungen für die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation in psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen, 2024. https://doi.org/10.17605/OSF.IO/GRXPJ

EmpfehlungGrad

1.1 Vorbereitung auf die Rehabilitation

Alle Rehabilitand*innen, die aufgrund der bereits verfügbaren Informationen wahrscheinlich eine MBOR erhalten werden, sollen im Vorfeld der Rehabilitation in der Einladung der Rehabilitationseinrichtung über die Ziele der MBOR und das diesbezügliche klinikspezifische Angebot informiert werden.

Zustimmung: 100 %

1.2 Vorbereitung auf die Rehabilitation

Alle Rehabilitand*innen sollten in der Einladung der Rehabilitationseinrichtung gebeten werden, den werks- oder betriebsärztlichen Dienst sowie die Verantwortlichkeit für das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu ermitteln.

Zustimmung: 86,7 %

1.3 Vorbereitung auf die Rehabilitation

Die Rehabilitationseinrichtung soll auf der Website über das klinikspezifische Konzept der MBOR informieren.

Zustimmung: 100 %

1.4 Vorbereitung auf die Rehabilitation

Die Rehabilitationseinrichtung soll im Einladungsschreiben auf ihr Online-Informationsangebot zur MBOR (z. B. per Link oder QR-Code) informieren.

Zustimmung: 100 %

EmpfehlungGrad

2.1 Zuweisung

Alle Rehabilitand*innen sollten am Beginn der Rehabilitation ein standardisiertes Screening (z. B. SIBAR, SIMBO-C oder Würzburger Screening) zur Identifizierung des Bedarfs an einer MBOR bearbeiten.

Zustimmung: 94,1 %

2.2 Zuweisung

Die Zuweisung zur MBOR soll bei negativem Screening auch durch Bedarfsfeststellung im ärztlichen Aufnahmegespräch oder im Aufnahmegespräch mit der Bezugstherapeut*in möglich sein.

Zustimmung: 100 %

2.3 Zuweisung

Vor Zuweisung in die MBOR sollen in der Rehabilitationseinrichtung Kontraindikationen ärztlich geprüft werden (z. B. unrealistische Perspektive der beruflichen Reintegration oder medizinische Instabilität).

Zustimmung: 100 %

2.4 Zuweisung

Die endgültige Entscheidung zur Zuweisung in die MBOR soll auf Basis der Zusammenschau der Eingangsbefunde, Ergebnisse des Screenings und der klinischen Aufnahmeuntersuchungen durch die behandelnden Personen getroffen werden.

Zustimmung: 100 %

2.5 Zuweisung

Wenn der vom Rehabilitationsteam festgelegte tatsächliche Fachabteilungsschlüssel vom zugewiesenen Fachabteilungsschlüssel abweicht, d. h. 3197 (MBOR) statt 3100 (Psychosomatik) oder 3100 (Psychosomatik) statt 3197 (MBOR), sollte dieser innerhalb der ersten Belegungswoche im elektronischen Datenaustauschverfahren nach § 301 SGB V geändert werden.

Zustimmung: 92,3 %

2.6 Zuweisung

Ein Wechsel in die MBOR soll bei Änderungen im Hinblick auf die initiale Einschätzung auch während des Rehabilitationsaufenthalts möglich sein.

Zustimmung: 100 %

2.7 Zuweisung

Mehr als 75 % der tatsächlich in der MBOR behandelten Rehabilitand*innen sollen ein positives Screeningergebnis haben.

Zustimmung: 100 %

2.8 Zuweisung

Der Anteil positiver Screeningbefunde für die in der MBOR behandelten Personen sollte regelmäßig (mindestens vierteljährlich) ausgewertet und ins Team zurückgemeldet werden.

Zustimmung: 78,6 %

EmpfehlungGrad

3.1 Zielfindung

Die Rückkehr in Arbeit soll in den Aufnahmegesprächen und in einem Informationsvortrag zur MBOR thematisiert werden.

Zustimmung: 100 %

3.2 Zielfindung

Nach Zuweisung in die MBOR sollen Rehabilitand*innen in Gruppen- oder Einzelgesprächen über die MBOR und den beruflichen Fokus aufgeklärt werden.

Zustimmung: 100 %

3.3 Zielfindung

Die Motivation der Rehabilitand*innen, sich mit arbeits- und berufsbezogenen Inhalten auseinanderzusetzen, soll vor der Zuweisung in die MBOR in den Aufnahmegesprächen geklärt werden.

Zustimmung: 100 %

3.4 Zielfindung

Zu Beginn der Rehabilitation sollen Rehabilitand*innen, die eine MBOR erhalten, konkrete Ziele in Bezug auf arbeits- und berufsbezogene Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten entwickeln und formulieren.

Zustimmung: 100 %

3.5 Zielfindung

Die Rehabilitationsziele sollen in einem partizipativen Prozess erarbeitet und vereinbart und im Verlauf der Rehabilitation ggf. angepasst werden.

Zustimmung: 100 %

3.6 Zielfindung

Die Rehabilitationsziele sollen auf Grundlage der Ergebnisse der berufsbezogenen Diagnostik geprüft und ggf. angepasst werden.

Zustimmung: 100 %

3.7 Zielfindung

Die Rehabilitationsziele sollen schriftlich in einer Zielvereinbarung festgehalten werden.

Zustimmung: 100 %

3.8 Zielfindung

Die Zielvereinbarung mit den arbeits- und berufsbezogenen Zielen soll für das gesamte Rehabilitationsteam einsehbar sein.

Zustimmung: 100 %

3.9 Zielfindung

Alle Rehabilitand*innen sollen eine Kopie der Zielvereinbarung erhalten.

Zustimmung: 100 %

EmpfehlungenGrad

4.1 Berufsbezogene Diagnostik

Die berufsbezogene Diagnostik soll unter Beteiligung verschiedener Professionen am Beginn der Rehabilitation in einem Gesamtumfang von mindestens 90 Minuten stattfinden.

Zustimmung: 100 %

4.2 Berufsbezogene Diagnostik

Eine erneute berufsbezogene Diagnostik sollte am Ende der Rehabilitation durchgeführt werden, wenn ergänzende Informationen für die sozialmedizinische Leistungseinschätzung benötigt werden.

Zustimmung: 84,6 %

4.3 Berufsbezogene Diagnostik

In der berufsbezogenen Diagnostik sollen die psychischen und physischen Fähigkeiten der Rehabilitand*innen, die eine MBOR erhalten, vor dem Hintergrund ihrer beruflichen Anforderungen bewertet werden (z. B. mit der Mini-ICF-APP).

Zustimmung: 100 %

4.4 Berufsbezogene Diagnostik

Bei erwerbstätigen Rehabilitand*innen, die eine MBOR erhalten, kann am Beginn der Rehabilitation schriftlich und mündlich die Einwilligung zur Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und den zuständigen Werks- oder Betriebsärzt*innen angefragt werden.

Zustimmung: 64,3 %

4.5 Berufsbezogene Diagnostik

Auf der Grundlage von Arbeitsplatzbeschreibungen des Betriebes, dem Austausch mit Werks- oder Betriebsärzt*innen oder Interviews mit Rehabilitand*innen sollte eine strukturierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten erstellt.

Zustimmung: 93,3 %

4.6 Berufsbezogene Diagnostik

Auf der Grundlage strukturierter Gespräche, Assessments, klinischer Untersuchungen und Verhaltensbeobachtungen soll ein Fähigkeitsprofil erstellt werden.

Zustimmung: 100 %

4.7 Berufsbezogene Diagnostik

Der Vergleich individueller Leistungsfähigkeit und beruflicher Anforderungen soll anhand eines standardisierten Profilvergleichsinstrumentes (z. B. Mini-ICF-APP, IMBA oder MELBA) durchgeführt und ggf. visualisiert werden.

Zustimmung: 100 %

4.8 Berufsbezogene Diagnostik

Das Fähigkeits- und Anforderungsprofil soll interprofessionell erstellt werden (Sozialarbeit, Bewegungstherapie, Ergotherapie, Psychologie und Medizin).

Zustimmung: 100 %

4.9 Berufsbezogene Diagnostik

Fähigkeits- und Anforderungsprofil sollen für das Behandlungsteam einsehbar dokumentiert werden (z. B. elektronische Akte).

Zustimmung: 100 %

4.10 Berufsbezogene Diagnostik

Eine interprofessionelle Teamkonferenz soll die Befunde des Profilvergleichs von Anforderungen und Fähigkeiten zusammentragen, Über- und Unterforderungen identifizieren und die individuell anforderungsorientiert ausgerichteten therapeutischen Leistungen planen.

Zustimmung: 100 %

Empfehlungen Grad

5.1 Psychosoziale Beratung

Die psychosoziale Beratung soll einzeln sowie in Kleingruppen oder Gruppen in einem Gesamtumfang von mindestens 90 Minuten stattfinden.

Zustimmung: 100 %

5.2 Psychosoziale Beratung

Alle Rehabilitand*innen der MBOR sollen eine psychosoziale Einzelberatung im Umfang von mindestens 60 Minuten erhalten (ggf. in mehreren Terminen).

Zustimmung: 100 %

5.3 Psychosoziale Beratung

Eine erste psychosoziale Einzelberatung soll innerhalb der ersten beiden Wochen stattfinden.

Zustimmung: 100 %

5.4 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollen in der MBOR individuell zu beruflichen Entwicklungsperspektiven beraten werden.

Zustimmung: 100 %

5.5 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollen in der MBOR zu Konflikten am Arbeitsplatz beraten werden.

Zustimmung: 100 %

5.6 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollen in der MBOR zum Thema Schwerbehinderung und Schwerbehindertenrecht beraten werden.

Zustimmung: 100 %

5.7 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollen in der MBOR zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beraten werden.

Zustimmung: 100 %

5.8 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollen in der MBOR zur stufenweisen Wiedereingliederung beraten werden.

Zustimmung: 100 %

5.9 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollten in der MBOR zur Nachsorge (z. B. Psy-RENA) beraten werden.

Zustimmung: 94,1 %

5.10 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollten in der MBOR beraten werden, wie die Ergebnisse des Rehabilitationsaufenthalts verstetigt werden können.

Zustimmung: 94,1 %

5.11 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen, die keinen Arbeitsplatz haben oder bei denen absehbar ist, dass sie ihren alten Arbeitsplatz nicht wieder einnehmen können, sollte Unterstützung bei der Bewerbung angeboten werden.

Zustimmung: 93,3 %

5.12 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollen auf Gespräche mit dem Arbeitgeber oder Personalvertreter*innen vorbereitet werden.

Zustimmung: 100 %

5.13 Psychosoziale Beratung

Rehabilitand*innen sollen mit ihrem Einverständnis während des Rehabilitationsaufenthalts bei der Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber oder Personalvertreter*innen unterstützt werden.

Zustimmung: 100 %

EmpfehlungenGrad

6.1 Berufsbezogene Gruppen

Berufsbezogene Gruppen sollen im Umfang von mindestens 240 Minuten stattfinden.

Zustimmung: 100 %

6.2 Berufsbezogene Gruppen

In den berufsbezogenen Gruppen sollen die Herausforderungen des Arbeitsplatztrainings mit den Rehabilitand*innen reflektiert werden.

Zustimmung: 100 %

6.3 Berufsbezogene Gruppen

In den berufsbezogenen Gruppen sollen mit den Rehabilitand*innen Stress- und Zeitmanagementstrategien für den Arbeitsplatz erarbeitet werden.

Zustimmung: 100 %

6.4 Berufsbezogene Gruppen

In den berufsbezogenen Gruppen sollen individuelle Krankheitsmodelle entwickelt werden, in denen die Wechselwirkungen von psychischer Erkrankung und beruflicher Situation sichtbar werden.

Zustimmung: 100 %

6.5 Berufsbezogene Gruppen

In den berufsbezogenen Gruppen soll möglichst früh eine konkrete Handlungsplanung für den beruflichen Wiedereinstieg erarbeitet werden (u. a.: Wer wird wann angesprochen? Wann erfolgt die Rückkehr? Wer kann unterstützen? Wer oder was ist hinderlich?).

Zustimmung: 100 %

6.6 Berufsbezogene Gruppen

In den berufsbezogenen Gruppen sollen arbeitsplatzbezogene Ängste thematisiert werden.

Zustimmung: 100 %

6.7 Berufsbezogene Gruppen

In den berufsbezogenen Gruppen sollen gemeinsam mit den Rehabilitand*innen arbeitsplatzbezogene Bewältigungsstrategien erarbeitet werden.

Zustimmung: 100 %

6.8 Berufsbezogene Gruppen

In den berufsbezogenen Gruppen sollen die sozialen Kompetenzen der Rehabilitand*innen durch praxisnahe Übungen (z. B. Rollenspiele) gestärkt werden.

Zustimmung: 100 %

6.9 Berufsbezogene Gruppen

Die berufsbezogenen Gruppen sollen psychoedukative Inhalte nutzen, um Zusammenhänge zwischen dem individuellen Beschwerdebild der Rehabilitand*innen und den berufsbezogenen Belastungen zu verdeutlichen.

Zustimmung: 100 %

6.10 Berufsbezogene Gruppen

Die arbeitsplatzbezogene Konfliktlösung soll durch Übungen in den berufsbezogenen Gruppen gestärkt und erprobt werden.

Zustimmung: 100 %

6.11 Berufsbezogene Gruppen

Arbeitsplatzbezogene Selbstwirksamkeitserwartungen sollen im Rahmen der berufsbezogenen Gruppen durch Übungen gestärkt werden.

Zustimmung: 100 %

Empfehlungen Grad

7.1 Arbeitsplatztraining

Wird ein Arbeitsplatztraining durchgeführt, dann sollte der Umfang mindestens 360 Minuten betragen.

Zustimmung: 81,8 %

7.2 Arbeitsplatztraining

Am Beginn des Arbeitsplatztrainings soll ein individuelles anforderungsorientiertes Fähigkeitsprofil der Rehabilitand*innen erstellt werden.

Zustimmung: 100 %

7.3 Arbeitsplatztraining

Am Beginn des Arbeitsplatztrainings sollen gemeinsam überprüfbare Teilziele unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Ziele festgelegt werden.

Zustimmung: 100 %

7.4 Arbeitsplatztraining

Im Arbeitsplatztraining sollen Arbeitssituationen erprobt werden, die für die Bewältigung der Arbeit relevant sind.

Zustimmung: 100 %

7.5 Arbeitsplatztraining

Die erarbeiteten Stressmanagementstrategien aus den berufsbezogenen Gruppen sollten im Rahmen des Arbeitsplatztrainings erprobt werden.

Zustimmung: 94,1 %

7.6 Arbeitsplatztraining

Im Arbeitsplatztraining sollte der Umgang mit beruflichen Belastungen trainiert werden.

Zustimmung: 94,1 %

7.7 Arbeitsplatztraining

Alle Rehabilitand*innen, die ein Arbeitsplatztraining erhalten, sollen individuelle Strategien für den Transfer des Erlernten in den Alltag und am Arbeitsplatz erarbeiten.

Zustimmung: 100 %

7.8 Arbeitsplatztraining

Transferstrategien für die Überführung des Erlernten in den postrehabilitativen Alltag sollten mit den Rehabilitand*innen verschriftlicht werden.

Zustimmung: 93,3 %

7.9 Arbeitsplatztraining

Bei somatischer Komorbidität sollen auch im psychosomatischen Setting relevante Bewegungsabläufe und Haltungsmuster trainiert werden.

Zustimmung: 100 %

7.10 Arbeitsplatztraining

Im Arbeitsplatztraining sollen kognitive Kompetenzen trainiert werden.

Zustimmung: 100 %

7.11 Arbeitsplatztraining

Interaktionelle Schwierigkeiten sollen im Arbeitsplatztraining durch Gruppenaufgaben erlebbar gemacht und gemeinsam bearbeitet werden.

Zustimmung: 100 %

Empfehlungen Grad

8.1 Übergangsmanagement

Eine Verlängerung des Rehabilitationsaufenthalts soll so früh wie möglich mit den Rehabilitand*innen besprochen werden.

Zustimmung: 100 %

8.2 Übergangsmanagement

Bei arbeitsunfähig zu entlassenden Personen mit mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit in den letzten zwölf Monaten soll die Nutzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements geprüft und ggf. vorbereitet werden.

Zustimmung: 100 %

8.3 Übergangsmanagement

Besteht Interesse an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement soll die Person bei der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber unterstützt werden.

Zustimmung: 100 %

8.4 Übergangsmanagement

Bei arbeitsunfähig zu entlassenden Personen mit mindestens dreimonatiger Arbeitsunfähigkeit in den letzten zwölf Monaten vor der Rehabilitation soll die Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung geprüft werden.

Zustimmung: 100 %

8.5 Übergangsmanagement

Die Vorbereitung der stufenweisen Wiedereingliederung soll die individuelle Beratung der betroffenen Person bezüglich des Inhalts und Verlaufs der Maßnahme sowie finanzieller Konsequenzen bei der Inanspruchnahme, eine Abstimmung über Beginn, Dauer, Stufenplan und begleitende Maßnahmen (z. B. Anpassung von Arbeitsaufgaben) mit der Person und dem Arbeitgeber und eine Festlegung dieser Merkmale sowie die Dokumentation und Weiterleitung des vereinbarten Vorgehens an den zuständigen Träger umfassen.

Zustimmung: 100 %

8.6 Übergangsmanagement

Bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit in der letzten beruflichen Tätigkeit sollen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im persönlichen Gespräch erläutert und im Entlassungsbericht empfohlen werden.

Zustimmung: 100 %

8.7 Übergangsmanagement

Werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Entlassungsbericht empfohlen, sollen diese bereits während der MBOR gemeinsam beantragt werden.

Zustimmung: 100 %

8.8 Übergangsmanagement

Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit sollen individuelle berufliche Möglichkeiten diskutiert werden.

Zustimmung: 100 %

8.9 Übergangsmanagement

Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit soll die Person unterstützt werden, die Adresse der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu ermitteln.

Zustimmung: 100 %

8.10 Übergangsmanagement

Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit soll die Person während der Rehabilitation bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter unterstützt werden.

Zustimmung: 100 %

8.11 Übergangsmanagement

Personen mit voraussichtlich eingeschränkter Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen ausführlich zu den verschiedenen Rentenarten beraten und über die wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, wohnortnahe ehrenamtliche Versichertenberater*innen der Deutschen Rentenversicherung sowie Internetauftritt und Servicetelefon des zuständigen Rentenversicherungsträgers informiert werden.

Zustimmung: 100 %

8.12 Übergangsmanagement

Im Entlassungsbericht soll bei Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit eine ausführliche sozialmedizinische Stellungnahme erfolgen.

Zustimmung: 100 %

8.13 Übergangsmanagement

Gemeinsam mit den Rehabilitand*innen sollte ein Plan zur beruflichen Rückkehr erarbeitet und in geeigneter Weise dokumentiert werden.

Zustimmung: 93,8 %

8.14 Übergangsmanagement

In dem Rückkehrplan sollen das konkrete Integrationsziel, die erforderlichen Schritte im Anschluss an die MBOR und die einzubindenden Akteure konkretisiert werden.

Zustimmung: 100 %

8.15 Übergangsmanagement

Die Rehabilitationseinrichtung soll am Ende der MBOR prüfen, ob eine weitere Unterstützung durch Integrationsfachdienste einzuleiten ist.

Zustimmung: 100 %

8.16 Übergangsmanagement

Die Rehabilitationseinrichtung soll frühzeitig während der MBOR prüfen, ob ein Fallmanagement einzuleiten ist, Rehabilitand*innen zur Inanspruchnahme beraten und ein Fallmanagement – wenn durch den Rentenversicherungsträger verfügbar – einleiten.

Zustimmung: 100 %

8.17 Übergangsmanagement

Rehabilitand*innen sollten zwei gesonderte Kopien des Entlassungsberichts erhalten, die an weiterbehandelnde Personen (z. B. Betriebsärzt*innen, aber auch Psychotherapeut*innen) weitergegeben werden können, damit diese über die Ziele und Ergebnisse der MBOR, insbesondere aber über die Nachsorgeempfehlungen, informiert sind.

Zustimmung: 85,7 %

8.18 Übergangsmanagement

Die Rehabilitationseinrichtung kann im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Ressourcen die Rehabilitand*innen beim Transfer des Gelernten über drei Monate durch regelmäßige Kontakte unterstützen (z.B. telefonisch oder digital).

Zustimmung: 61,5 %

EmpfehlungenGrad

9.1 Team

Es soll ein einrichtungsspezifisches Konzept zur Durchführung der MBOR vorliegen, das für das gesamte Rehabilitationsteam einsehbar ist.

Zustimmung: 100 %

9.2 Team

Jede Rehabilitationseinrichtung sollte über eine Steuerungsgruppe verfügen, die die Implementierung und Weiterentwicklung der MBOR verantwortet.

Zustimmung: 93,3 %

9.3 Team

Die Klinikleitung sollte alle Mitarbeiter*innen über Aufgaben, Rechte und Pflichten der Steuerungsgruppe informieren.

Zustimmung: 80 %

9.4 Team

Alle an der MBOR beteiligten Personen sollen das Anforderungsprofil zur Durchführung der MBOR, das einrichtungsspezifische Konzept der MBOR und die erweiterten Praxisempfehlungen zur Durchführung der MBOR in psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen kennen.

Zustimmung: 100 %

9.5 Team

Alle an der Rehabilitation beteiligten behandelnden Personen sollen geschult sein, um im Aufnahmegespräch besondere berufliche Problemlagen zu erkennen.

Zustimmung: 100 %

9.6 Team

In Stellenausschreibungen für Fachkräfte, die in der MBOR als behandelnde Personen eingesetzt werden sollen, sollten die Anforderungen an die Tätigkeit präzise formuliert sein.

Zustimmung: 85,7 %

9.7 Team

Neue Mitarbeiter*innen sollen im Rahmen der Einarbeitung zur Zielgruppe und Zuweisung sowie zu Inhalten und zum Umfang der MBOR geschult werden.

Zustimmung: 100 %

9.8 Team

Die Rehabilitationseinrichtungen sollen über einen Prozess verfügen, wenn während der Rehabilitation eine Therapeut*in wechselt.

Zustimmung: 100 %

9.9 Team

Alle an der MBOR beteiligten behandelnden Personen sollen die Möglichkeit erhalten, an Fortbildungen zur MBOR teilzunehmen.

Zustimmung: 100 %

9.10 Team

Die in der MBOR behandelnden Personen sollten regelmäßig Fortbildungen erhalten, die der Verbesserung rehabilitationsrelevanter Prozesse dienen (z. B. Stressmanagement, Teamkommunikation oder Kommunikation mit Rehabilitand*innen).

Zustimmung: 93,3 %

9.11 Team

Behandelnden Personen sollte im Rahmen der finanziellen und personellen Ressourcen der Rehabilitationseinrichtung ermöglicht werden, praktische Einblicke in verbreitete Berufsfelder der Rehabilitand*innen zu erhalten (z. B. Werksbesuche oder Hospitationen).

Zustimmung: 84,6 %

9.12 Team

Mindestens einmal pro Woche soll eine interprofessionelle Fallkonferenz im Rahmen des behandelnden Teams stattfinden, das die MBOR durchführt.

Zustimmung: 100 %

9.13 Team

Alle behandelnden Personen in der MBOR sollen regelmäßige Super- und Intervisionen erhalten, um komplexe Fälle besprechen zu können.

Zustimmung: 100 %

9.14 Team

Der individuelle Behandlungsverlauf während der MBOR soll vom Rehabilitationsteam gemeinsam dokumentiert werden (z. B. elektronische Akte der Patient*innen).

Zustimmung: 100 %

EmpfehlungenGrad

10.1 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Die Rehabilitationseinrichtungen sollten Informationsplätze mit Internetzugang bereitstellen, an denen Rehabilitand*innen sich über Fragen des Berufs- und Arbeitslebens informieren und online nach Stellen suchen können (z. B. Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit).

Zustimmung: 93,3 %

10.2 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Die Informationsplätze sollten arbeitslosen Personen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen vorgestellt werden.

Zustimmung: 83,3 %

10.3 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Die Rehabilitationseinrichtungen sollten arbeitslosen Rehabilitand*innen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Rehabilitand*innen empfehlen nach Abschluss der Rehabilitation am Wohnort das Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit aufzusuchen.

Zustimmung: 76,9 %

10.4 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Die Rehabilitationseinrichtung soll Rehabilitand*innen über die Relevanz der Zusammenarbeit mit externen Akteuren wie Arbeitgebern oder dem betriebsärztlichen Dienst aufklären.

Zustimmung: 100 %

10.5 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Bei Einverständnis soll die Rehabilitationseinrichtung Kontakt mit dem Arbeitgeber (Personalabteilung oder Vorgesetzte) aufnehmen, um Konflikte zu klären, bei Leistungseinschränkungen der Versicherten eine leidensgerechte Weiterbeschäftigung anzuregen und gegebenenfalls eine stufenweise Wiedereingliederung am bestehenden Arbeitsplatz einzuleiten.

Zustimmung: 100 %

10.6 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Bei Planung einer stufenweisen Wiedereingliederung soll die Rehabilitationseinrichtung bei Zustimmung der Rehabilitand*innen den werks- oder betriebsärztlichen Dienst einbinden.

Zustimmung: 100 %

10.7 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Rehabilitationseinrichtungen sollen Kontakt zu regionalen Arbeitgebern halten, um über das komplexe Geschehen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt, Anforderungen auf Arbeitgeberseite und Umgang mit berufsbezogenen Problemen informiert zu bleiben.

Zustimmung: 83,3%

10.8 Zusammenarbeit mit externen Institutionen

Rehabilitationseinrichtungen sollen die Zusammenarbeit mit weiteren externen Akteuren entwickeln und pflegen (z. B. Integrationsfachdiensten, Berufsförderungswerken sowie regionalen sozialen und ambulanten Diensten).

Zustimmung: 100 %